Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal
5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig.
Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und
verstellbare Kolbenkappe sind gestattet.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Entfernung: 50 m.
Anschlag:
a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schußpensums im liegenden, stehenden und
knienden Anschlag; b) Liegendkampf = gesamtes Schußpensum im liegenden
Anschlag.
Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuß, davon 40 Schuß liegend in 60 Minuten, 40 Schuß
stehend in 90 Minuten und 40 Schuß kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei
elektronischer Anzeige 40 Schuß liegend in 45 Minuten, 40 Schuß stehend in 75
Minuten und 40 Schuß kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl.
Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines
Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter
den Spann des Fußes gelegt werden.