Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)

 

Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal

5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig.

Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und

verstellbare Kolbenkappe sind gestattet.

 

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).

 

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.

 

Entfernung: 50 m.

 

Anschlag:

a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schußpensums im liegenden, stehenden und

knienden Anschlag; b) Liegendkampf = gesamtes Schußpensum im liegenden

Anschlag.

 

Programme:

a) Dreistellungskampf 120 Schuß, davon 40 Schuß liegend in 60 Minuten, 40 Schuß

stehend in 90 Minuten und 40 Schuß kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei

elektronischer Anzeige 40 Schuß liegend in 45 Minuten, 40 Schuß stehend in 75

Minuten und 40 Schuß kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).

b) Liegendkampf 60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl.

Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).

 

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines

Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter

den Spann des Fußes gelegt werden.