Ordonnanzgewehr 100 m

 

Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als

Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem

Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

 

Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.

 

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm.

 

Entfernung: 100 m.

 

Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein

Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß,

verwendet werden.

 

Programme: 40 Schuß bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuß und aus 2 Serien

stehend à 10 Schuß (Regel 1.58 SpO).